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Lesen Sie unsere Artikel zum Thema CBAM & Emissionen

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Anmeldung zum Status zugelassener CBAM-Anmelder Leitfaden

Hinweis:  Sämtliche Inhalte des Leitfadens sind trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Dieser Leitfaden wurde am 04.04.2025 erstellt. Rechtliche Grundlagen: Rechtliche Grundlage der Erlangung des Status ist die im EU-Amtsblatt am 18. März 2025 veröffentlichte „Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 der Kommission vom 17. März 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates

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Status „zugelassener CBAM-Anmelder“

Für den Status „zugelassener CBAM-Anmelder“ war seit Beginn der CBAM Regulatorik eine Schlüsselrolle vorgesehen. Die Erlangung des Status bildet eine notwendige Voraussetzung für Importeure, um ihren CBAM-Verpflichtungen nachzukommen. Nur wer über den Status verfügt, ist künftig berechtigt CBAM-Waren in die EU einzuführen.  Am 18.3.2025 ist die schon länger erwartete Verordnung 2025/486 über den Status eines

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CBAM: Eine Anleitung für Importeure

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU reguliert CO₂-Emissionen von Importprodukten wie Stahl und Aluminium. Ab 2026 sind Emissionszertifikate verpflichtend. Unternehmen müssen Emissionen berichten, zertifizieren und registrieren, um Sanktionen zu vermeiden und Compliance sicherzustellen.

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CBAM-Verwaltung: Ein Leitfaden für Industrieunternehmen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU reguliert CO₂-Emissionen von Importprodukten wie Stahl und Aluminium. Ab 2026 sind Emissionszertifikate verpflichtend. Unternehmen müssen Emissionen berichten, zertifizieren und registrieren, um Sanktionen zu vermeiden und Compliance sicherzustellen.

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Standardwerte und CO2-Berechnung im CBAM

Die Einführung von Standardwerten zur CO2-Emissionsberechnung im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) erleichtert Unternehmen die Berichtspflichten während der Übergangsphase bis 2025. Ab 2026 werden spezifischere Werte pro Exportland erwartet, um Emissionen präziser zu berechnen und faire Handelspreise zu gewährleisten.

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Neue EU-Klima-Rechtsakte: Ein Umbruch für den europäischen Klimaschutz

Die EU verabschiedete 2023 fünf Rechtsakte zur Umsetzung der „Fit für 55“-Strategie. Diese erweitern das Emissionshandelssystem (ETS) auf Luft- und Seeverkehr, führen ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ein und richten einen Klima-Sozialfonds zur Unterstützung betroffener Haushalte ein.

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Europäische CO2-Preissysteme: Eine Umwälzung für die Klimapolitik

Die EU strebt bis 2050 Klimaneutralität an, das reformierte EU ETS spielt dabei eine zentrale Rolle. Es basiert auf dem „Cap and Trade“-Prinzip und wird durch Maßnahmen wie Carbon Border Adjustment Mechanisms und Sektorerweiterungen verstärkt, um ambitionierte Klimaziele zu erreichen.

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CO2-Preis auf Importe: Ein Wendepunkt im globalen Klimaschutz

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU zielt auf CO2-Abgaben für Importe bestimmter Produkte, um klimafreundlichere Produktion zu fördern und Carbon Leakage zu verhindern. Herausforderungen betreffen internationale Spannungen und mögliche Nachteile für ärmere Länder.

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Der Europäische CBAM: Eine Revolution im internationalen Handel

Der CBAM der EU reguliert CO2-Emissionen von Importgütern wie Stahl und Zement. Ab 2026 müssen Importeure CO2-Zertifikate erwerben. Dies schafft fairen Wettbewerb und fördert nachhaltige Produktion, stellt jedoch Unternehmen vor logistische und finanzielle Herausforderungen.

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Nationale CBAM-Behörden: Schlüsselrollen und Verantwortlichkeiten

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) verhindert CO2-Leckagen, indem er Importeure zur Emissionsberichterstattung und zum Erwerb von Zertifikaten verpflichtet. Nationale Behörden wie die DEHSt überwachen die Compliance und Sanktionen zur Unterstützung der EU-Klimaziele und fairen Wettbewerbsbedingungen.