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Lesen Sie unsere Artikel zum Thema CBAM & Emissionen

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CBAM: Eine Anleitung für Importeure

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU reguliert CO₂-Emissionen von Importprodukten wie Stahl und Aluminium. Ab 2026 sind Emissionszertifikate verpflichtend. Unternehmen müssen Emissionen berichten, zertifizieren und registrieren, um Sanktionen zu vermeiden und Compliance sicherzustellen.

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CBAM-Verwaltung: Ein Leitfaden für Industrieunternehmen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU reguliert CO₂-Emissionen von Importprodukten wie Stahl und Aluminium. Ab 2026 sind Emissionszertifikate verpflichtend. Unternehmen müssen Emissionen berichten, zertifizieren und registrieren, um Sanktionen zu vermeiden und Compliance sicherzustellen.

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Der Europäische CBAM: Eine Revolution im internationalen Handel

Der CBAM der EU reguliert CO2-Emissionen von Importgütern wie Stahl und Zement. Ab 2026 müssen Importeure CO2-Zertifikate erwerben. Dies schafft fairen Wettbewerb und fördert nachhaltige Produktion, stellt jedoch Unternehmen vor logistische und finanzielle Herausforderungen.

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Nationale CBAM-Behörden: Schlüsselrollen und Verantwortlichkeiten

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) verhindert CO2-Leckagen, indem er Importeure zur Emissionsberichterstattung und zum Erwerb von Zertifikaten verpflichtet. Nationale Behörden wie die DEHSt überwachen die Compliance und Sanktionen zur Unterstützung der EU-Klimaziele und fairen Wettbewerbsbedingungen.

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CBAM Reporting ab Oktober: Neue Herausforderungen für EU-Importeure

Ab dem 1. Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Waren quartalsweise Berichte über eingebettete Emissionen einreichen. In der Übergangsphase bis 2025 können verschiedene Berechnungsmethoden genutzt werden. Ab 2025 gilt ausschließlich die EU-Methodik. Strafen drohen bei Nichtbeachtung.

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CBAM-Ausgleich: Herausforderungen und Strategien für EU-Importeure

Der CBAM mindert CO2-Verlagerung ins Ausland und verursacht betriebswirtschaftliche Herausforderungen für Importeure durch zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand. Unternehmen müssen zwischen Kostenweitergabe und Profitminderung abwägen, während die schrittweise Einführung die Belastungen begrenzt. Datenbeschaffung bleibt eine Herausforderung.

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Standardwerte und CO2-Berechnung im CBAM

Die Einführung von Standardwerten zur CO2-Emissionsberechnung im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) erleichtert Unternehmen die Berichtspflichten während der Übergangsphase bis 2025. Ab 2026 werden spezifischere Werte pro Exportland erwartet, um Emissionen präziser zu berechnen und faire Handelspreise zu gewährleisten.

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Neue EU-Klima-Rechtsakte: Ein Umbruch für den europäischen Klimaschutz

Die EU verabschiedete 2023 fünf Rechtsakte zur Umsetzung der „Fit für 55“-Strategie. Diese erweitern das Emissionshandelssystem (ETS) auf Luft- und Seeverkehr, führen ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ein und richten einen Klima-Sozialfonds zur Unterstützung betroffener Haushalte ein.

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Europäische CO2-Preissysteme: Eine Umwälzung für die Klimapolitik

Die EU strebt bis 2050 Klimaneutralität an, das reformierte EU ETS spielt dabei eine zentrale Rolle. Es basiert auf dem „Cap and Trade“-Prinzip und wird durch Maßnahmen wie Carbon Border Adjustment Mechanisms und Sektorerweiterungen verstärkt, um ambitionierte Klimaziele zu erreichen.