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Unterstützung bei der Einreichung der CBAM-Reports

Wir begleiten und beraten Ihr Unternehmen oder Ihre Zollvertretungen bei der Erstellung und Einreichung aller erforderlichen CBAM-Unterlagen. Dabei bereiten wir Ihre Emissionsdaten EU-konform auf und übermitteln sie direkt an die zuständigen Stellen – effizient und sicher.

Unternehmen jeder Größe und Branche vertrauen auf unsere Expertise:

Unsere Vorteile auf einen Blick

Für alle Unternehmens- größen

Unsere Lösung ist darauf ausgelegt, die Anforderungen aller Unternehmensgrößen zu erfüllenund Sie optimal bei der Erfüllung der CBAM-Pflichten zu unterstützt.

Automatisiert & Schnell

Mit unserer Software können Sie innerhalb weniger Minuten einen konformen CBAM-Report erstellen.

Rechtssicher & Verlässlich

Basierend auf den Leitlinien der EU-Kommission, bietet unsere Lösung rechtssichere Funktionen, die Sie zuverlässig bei der Einhaltung aktueller CBAM-Vorschriften unterstützen.

Datenschutz

Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und sicher gespeichert, sodass Sie sich voll und ganz auf unsere Lösung verlassen können.

Kostenlos erster CBAM Report!

Gerne erstellen wir Ihren CBAM-Report kostenlos, damit Sie unseren Service unverbindlich kennenlernen können. 

So entsteht für Sie kein Risiko und Sie können sich von der Effizienz und Zuverlässigkeit unserer kostengünstigen Lösung überzeugen. 

Wen unter-stützen wir?

Unser Leistungsspektrum umfasst die quartalsweise Erstellung von CBAM-Berichten, die CBAM-
konforme Emissionsberechnung (ab Q3-2024 erforderlich) und ab 2026 den Handel und die Verwaltung von CBAM-Zertifikaten.

Europäische Unternehmen

Indirekte Zollvertreter & Logistiker

Nicht Europäische Hersteller

Beratungs-gesellschaften

Jetzt kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Experten vereinbaren

Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen. Wir kontaktieren Sie umgehend für ein unverbindliches Erstgespräch.

Was Sie erwartet:

  • Eine auf Sie zugeschnittene Einführung in das Thema Carbon Border Adjustment Mechanism.
  • Eine für Sie maßgeschneiderte Demo der Lösung zum einfachen Berichtswesen und Emissionsberechnung.
  • Antworten auf all Ihre Fragen zum Thema CBAM und zu unseren Lösungen.

Rufen sie uns an

+4917632603266

schreiben sie uns direkt

contact@cbam-estimator.com

Häufig gestellte Fragen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist offiziell keine Kohlenstoffsteuer. Ab 2026 wird er jedoch ähnlich wie eine CO2-Steuer funktionieren, indem Unternehmen verpflichtet werden, finanzielle Zahlungen (oder „Ausgleichszahlungen“) für die Treibhausgasemissionen zu leisten. Die Importeure müssen diese Emissionen melden und dann CBAM-Zertifikate zu den gleichen Kosten pro Tonne Kohlendioxidäquivalent erwerben und abgeben, die dem durchschnittlichen EU-Emissionshandelspreis der Vorwoche entsprechen.

Strom, Zement, Aluminium, Düngemitteln, Eisen, Stahl und Wasserstoff.

Hierbei sind bestimmte Vorprodukte und andere nachgelagerte Produkte wie Schrauben und Bolzen ebenfalls eingeschlossen.

 

Wir bieten eine umfassende Lösung für Unternehmen, die unter den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU fallen. Unser Leistungsspektrum umfasst die quartalsweise Erstellung von CBAM-Berichten, die CBAM-konforme Emissionsberechnung (ab Q3-2024 erforderlich) und ab 2026 den Handel und die Verwaltung von CBAM-Zertifikaten. So können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen effizient erfüllt.

Für die Emissionsdatenabfrage haben wir eine eigene Emissionsberechnungsoftware entwickelt, die die CBAM-spezifische Emissionsberechnung deutlich vereinfacht. Die Software ist in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Englisch, Türkisch und Mandarin (Chinesisch) usw., um eine reibungslose Nutzung durch internationale Partner zu ermöglichen.

Während der Übergangszeit (bis 1. Januar 2026) werden Importeure mit Strafen belegt, wenn sie ihre Berichte nicht abgeben.

Ähnlich wie bei einer Steuererklärung besteht die Pflicht, die Berichte fristgerecht einzureichen; im Falle einer Verspätung müssen sie nachträglich abgegeben werden.


Die Strafen liegen zwischen 10 und 50 Euro pro nicht oder zu niedrig gemeldeter Tonne Kohlendioxidäquivalent liegen.
Bei mehrmaligen Vergehen kommt es zu individuellen Strafen seitens der Behörden.

Seit dem 1. Oktober 2023 gilt für Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, eine Berichtspflicht. Diese Unternehmen müssen detaillierte Informationen über die direkten und indirekten Emissionen der importierten Waren bereitstellen. Der erste Bericht, der das vierte Quartal 2023 abdeckt, muss bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. In den Berichten müssen umfassende Daten enthalten sein, einschließlich der Emissionen, die bei der Herstellung von Vorprodukten entstehen, sowie der Emissionen aus der verwendeten Energie.

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation für Sie.

Ihr Lieferant erhält von uns einen einfachen und klar strukturierten Fragenkatalog in seiner Landessprache, den er mit unserer beratenden Unterstützung ausfüllen kann.

Sobald alle Informationen vollständig sind, führen wir mithilfe unserer Software die CBAM-spezifische Emissionsberechnung für Sie durch.

So stellen wir sicher, dass Ihre Emissionsdaten korrekt und CBAM-konform sind und Ihr Lieferant optimal unterstützt wird.

Ja, wir können das von Ihrem Lieferanten gesendete EU Communication Template gerne für Sie überprüfen. Falls gewünscht, bieten wir Ihnen eine detaillierte Überprüfung an: Sollten Fehler in der Emissionsberechnung auftreten, dokumentieren wir diese und nehmen eine entsprechende Anmerkung in Ihrem CBAM-Bericht vor.