Wir haben eine Lösung entwickelt, die Unternehmen ermöglicht, ihre CBAM-Verpflichtungen schnell und einfach zu erfüllen und auch die komplexe Emissionsermittlung bei Nicht-EU-Hersteller abdeckt.
Sie erhalten eine benutzerfreundliche Datenvorlage, in der Sie innerhalb weniger Minuten einen CBAM-Report erstellen können, gemäß der geforderten EU-Berichtsformaten.
Berechnung der CBAM relevanten CO2-Emissionen. Inklusive der Übernahme der kompletten Kommunikation mit Ihren Lieferanten.
Verwaltung von CO2-Zertifikaten, inkl. Beratung zum optimalen Kaufzeitpunkt.
(Ab 2026)
Im Mai 2023 hat die EU-Kommision den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) veröffentlicht.
Seit Januar 2024 sind alle europäischen Unternehmen, die bestimmte Güter aus Nicht-EU-Ländern importieren, dazu verpflichtet, die damit verbundenen CO₂-Emissionen vierteljährlich an die EU zu melden. Dies betrifft vor allem Importe von Stahl-, Eisen- und Aluminiumprodukten.
Ab 2026 müssen diese Emissionen zusätzlich durch den Erwerb von CBAM-Zertifikaten abgedeckt werden, deren Preis sich am europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) orientiert. So wird sichergestellt, dass Importe aus Drittstaaten den gleichen CO₂-Preis zahlen wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden.
Gerne unterstützen wir bei bei der Berechnung der CBAM relevanten Emissionen (ab Q3-2024 verpflichtend), sowie bei der Erstellung und der Abgabe Ihrer CBAM Reports mit unseren Softwarelösungen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung der CBAM-Berichtspflichten.
Gerne erstellen wir Ihren CBAM-Report kostenlos, damit Sie unseren Service unverbindlich kennenlernen können.
So entsteht für Sie kein Risiko und Sie können sich von der Effizienz und Zuverlässigkeit unserer kostengünstigen Lösung überzeugen.
Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen. Wir kontaktieren Sie umgehend für ein unverbindliches Erstgespräch.
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Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist offiziell keine Kohlenstoffsteuer. Ab 2026 wird er jedoch ähnlich wie eine CO2-Steuer funktionieren, indem Unternehmen verpflichtet werden, finanzielle Zahlungen (oder „Ausgleichszahlungen“) für die Treibhausgasemissionen zu leisten. Die Importeure müssen diese Emissionen melden und dann CBAM-Zertifikate zu den gleichen Kosten pro Tonne Kohlendioxidäquivalent erwerben und abgeben, die dem durchschnittlichen EU-Emissionshandelspreis der Vorwoche entsprechen.
Strom, Zement, Aluminium, Düngemitteln, Eisen, Stahl und Wasserstoff.
Hierbei sind bestimmte Vorprodukte und andere nachgelagerte Produkte wie Schrauben und Bolzen ebenfalls eingeschlossen.
Wir bieten eine umfassende Lösung für Unternehmen, die unter den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU fallen. Unser Leistungsspektrum umfasst die quartalsweise Erstellung von CBAM-Berichten, die CBAM-konforme Emissionsberechnung (ab Q3-2024 erforderlich) und ab 2026 den Handel und die Verwaltung von CBAM-Zertifikaten. So können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen effizient erfüllt.
Für die Emissionsdatenabfrage haben wir eine eigene Emissionsberechnungsoftware entwickelt, die die CBAM-spezifische Emissionsberechnung deutlich vereinfacht. Die Software ist in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Englisch, Türkisch und Mandarin (Chinesisch) usw., um eine reibungslose Nutzung durch internationale Partner zu ermöglichen.
Während der Übergangszeit (bis 1. Januar 2026) werden Importeure mit Strafen belegt, wenn sie ihre Berichte nicht abgeben.
Ähnlich wie bei einer Steuererklärung besteht die Pflicht, die Berichte fristgerecht einzureichen; im Falle einer Verspätung müssen sie nachträglich abgegeben werden.
Die Strafen liegen zwischen 10 und 50 Euro pro nicht oder zu niedrig gemeldeter Tonne Kohlendioxidäquivalent liegen.
Bei mehrmaligen Vergehen kommt es zu individuellen Strafen seitens der Behörden.
Seit dem 1. Oktober 2023 gilt für Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, eine Berichtspflicht. Diese Unternehmen müssen detaillierte Informationen über die direkten und indirekten Emissionen der importierten Waren bereitstellen. Der erste Bericht, der das vierte Quartal 2023 abdeckt, muss bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. In den Berichten müssen umfassende Daten enthalten sein, einschließlich der Emissionen, die bei der Herstellung von Vorprodukten entstehen, sowie der Emissionen aus der verwendeten Energie.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation für Sie.
Ihr Lieferant erhält von uns einen einfachen und klar strukturierten Fragenkatalog in seiner Landessprache, den er mit unserer beratenden Unterstützung ausfüllen kann.
Sobald alle Informationen vollständig sind, führen wir mithilfe unserer Software die CBAM-spezifische Emissionsberechnung für Sie durch.
So stellen wir sicher, dass Ihre Emissionsdaten korrekt und CBAM-konform sind und Ihr Lieferant optimal unterstützt wird.
Ja, wir können das von Ihrem Lieferanten gesendete EU Communication Template gerne für Sie überprüfen. Falls gewünscht, bieten wir Ihnen eine detaillierte Überprüfung an: Sollten Fehler in der Emissionsberechnung auftreten, dokumentieren wir diese und nehmen eine entsprechende Anmerkung in Ihrem CBAM-Bericht vor.
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