Einleitung
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der Europäischen Union, in Kraft getreten am 17. Mai 2023, zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß von Importprodukten zu regulieren und das Risiko von Carbon Leakage zu mindern. Dieser Mechanismus ist Teil des Europäischen Grünen Deals und der „Fit for 55“-Initiative.
Betroffene Produkte
CBAM betrifft zunächst Importgüter aus Nicht-EU-Ländern, die besonders kohlenstoffintensiv sind, wie Zement, Strom, Düngemittel, Aluminium, Eisen, Stahl und Wasserstoff. Ausgenommen sind Länder, die am EU-Emissionshandelssystem (ETS) teilnehmen oder damit verknüpft sind. Bis 2030 plant die EU-Kommission, den Geltungsbereich auf alle Sektoren auszudehnen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen.
Implementierung und Berichtspflichten
In der Übergangsphase von Oktober 2023 bis Dezember 2025 sind betroffene Unternehmen berichtspflichtig, jedoch ohne finanzielle Verpflichtungen. Importeure müssen direkte und indirekte Emissionen, die bei der Produktion der importierten Waren entstehen, ermitteln und dokumentieren. Ein vierteljährlicher CBAM-Bericht ist erforderlich, der Informationen über die importierte Menge der CBAM-Waren, die darin enthaltenen direkten und indirekten eingebetteten Emissionen sowie etwaige im Herstellungsland gezahlte CO₂-Steuern enthält.
Verpflichtende Registrierung
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen nur noch registrierte Anmelder CBAM-Waren importieren. Die Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten überwachen den Warenverkehr und verweigern nicht-registrierten Anmeldern den Import von CBAM-Waren. Importeure, die dieser Registrierungspflicht unterliegen, können ab dem 1. Januar 2025 eine Genehmigung beantragen.
Zertifikathandel
Mit Beginn des Zertifikathandels ab 1. Januar 2026 sind Importeure verpflichtet, ausreichend Emissionszertifikate für die importierten eingebetteten Emissionen im Laufe des Jahres zu kaufen. Im Rahmen einer jährlichen CBAM-Erklärung wird die Menge der importierten eingebetteten Emissionen mit den erworbenen Emissionszertifikaten verglichen. Bei einer zu geringen Anzahl erworbener Zertifikate können finanzielle Sanktionen verhängt werden.
Anforderungen im Überblick
Die Anforderungen umfassen die Bestimmung der direkten und indirekten CO₂-Äquivalent-Emissionen der importierten CBAM-Waren, die Verifizierung und Prüfung dieser Werte durch eine zertifizierte Prüfstelle, den Erwerb von CBAM-Zertifikaten für importierte CO₂-Emissionen und die Vorbereitung und Einreichung einer jährlichen CBAM-Erklärung.
Schlussfolgerung
Die Verwaltung des CBAM stellt für Industrieunternehmen eine komplexe Herausforderung dar. Eine gründliche Vorbereitung und Anpassung an die neuen Regelungen sind entscheidend, um Compliance zu gewährleisten und Sanktionen zu vermeiden.