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Das Europäische Parlament gibt grünes Licht für Omnibus  

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Die lang erwartete Abstimmung des Europäischen Parlaments zu CBAM ist endlich da. Am 22.05.2025 stimmte die Abgeordneten des legislativen Organs der europäischen Union mit überwältigender Mehrheit für die Omnibus Reform Initiative der Europäischen Kommission. Die Reformagenda hat ihre Wurzeln im Parlament, die Zustimmung des Parlamentes schien anfangs jedoch unsicher, schließlich sind die Mehrheitsverhältnisse im Parlament mit seinen vielen zersplitterten Fraktionen alles andere als einfach zu organisieren. In der gestrigen Abstimmung zeigt sich aber ein großer Fraktionsübergreifender Konsens für eine Reform des CBAMs. 

Was war nochmal Omnibus? 

Omnibus ist der Name eines Reformpaketes für den Green Deal der EU. CBAM ist eines der Pakete des Green Deals und als solches auch Adressat der Reformagenda Omnibus. Neben CBAM gibt es auch andere Teile des Green Deals, die von Omnibus betroffen sind. Über diese wurde gestern nicht abgestimmt und sie sind auch nicht Gegenstand dieses Artikels. Für detailliertere Informationen über Omnibus und CBAM, lesen sie gerne unsere Artikelreihe (https://www.cbam-estimator.com/cbam-checklisten/). Eine Übersicht der für Importeure wichtigsten Einzelaspekte des Omnibuspaketes können Sie auch der folgenden Tabelle entnehmen.  

Hat das Parlament Omnibus wie geplant angenommen oder gibt es Änderungen? 

Das Parlament hat Omnibus ohne Veränderungen angenommen. Manch einer mag sich vielleicht noch weitgehendere Entlastungen gewünscht haben. Für alle von CBAM betroffenen Unternehmen stellt dies trotzdem eine positive Nachricht da. Schließlich beginnt das endgültige CBAM-Regime auch mit Omnibusreformen in wenigen Monaten. Es herrscht also dringender Bedarf an Rechtssicherheit. Die vielen Fragen, die Unternehmen in den vergangenen Monaten an Omnibus hatten, haben dies noch einmal deutlich gemacht. Planungssicherheit ist jetzt dringend erforderlich.  

Kommt Omnibus jetzt also sicher? 

Die kurze Antwort lautet: Nein. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, noch müssen die Nationalstaaten im Rat zustimmen. Dies ist in diesem Fall aber wohl mehr als theoretische Möglichkeit des Scheiterns zu bewerten. Mehrere nationale Regierungen haben bereits ihre Unterstützung für Omnibus angekündigt, darunter ist auch die neue Bundesregierung, die dies sogar in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat. Auch hat die breite Fraktionsübergreifende Zustimmung im Europäischen Parlament deutlich gemacht: in Europa scheint es derzeit keine politische Kraft mehr zu geben, die ein Scheitern der Reformagenda herbeiführen möchte. Um endgültig Rechtssicherheit zu schaffen, bedarf es aber immer noch der formellen Zustimmung. Bis Ende Juni wollen sich Rat, Parlament und Kommission auf den endgültigen Gesetzestext geeinigt haben und die Verordnung wird anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Sobald das passiert ist, herrscht endgültig Klarheit – wir werden darüber wieder berichten.  

Was sie jetzt noch wissen müssen 

Die mit CBAM betraute Expertengruppe der EU hat überabeitete Zeitpläne für die weitere Entwicklung von CBAM veröffentlicht. Darunter ist auch die Ankündigung, im vierten Quartal dieses Jahres die Liste der von CBAM betroffenen Zolltarifnummern zu erweitern. Bislang war bereits aus dem Stahl Aktionsplan bekannt, dass die Kommission zunächst Downstreamprodukte der Stahl- und Aluminiumindustrie ins Visier nehmen möchte. Dies wurde nun bestätigt: wahrscheinlich werden bereits mit Wirkung im nächsten Jahr vor allem “Achternummern” in de CBAM aufgenommen. Eine endgültige Liste existiert zwar noch nicht, dennoch können Sie sich jetzt schonmal einen Überblick über Ihre Zolltarifnummern verschaffen. 

Was heißt das für meine Vorbereitung auf die CBAM-Regelphase? 

Omnibus wird also wahrscheinlich kommen, informieren Sie sich daher noch einmal über die Inhalte der Reformagenda und fangen Sie an ihre Lieferketten neu zu kalkulieren in Bezug auf Preissteigerungen durch CBAM. Dabei unterstützen wir Sie bei Bedarf jederzeit mit geeigneter Expertise. Darüber hinaus: haben Sie bereits eine Lösung für das Management der CBAM-Zertifikate erarbeitet? Mit Omnibus wird das Zertifikatsregime zwar erst im Jahr 2027 starten, allerdings müssen Sie dann Ihre Zertifikate für 2026 rückwirkend erwerben. Der richtige Zeitpunkt sich eine Lösung zu erarbeiten ist also jetzt. Wir unterstützen Sie auch bei dieser Herausforderung gerne! 

Sie importieren weniger als 50 Tonnen CBAM Waren und fragen sich, ob Sie den Antrag für den Status “Zugelassener CBAM-Anmelder“ jetzt noch stellen müssen? Kontrollieren Sie zunächst Ihre sonstigen Zolltarifnummern auf “Achternummern”, sollten Sie dann immer noch deutlich unter der 50 Tonnen pro Jahr Bagatellgrenze für CBAM-Waren liegen, ist es wohl ein vertretbares unternehmerisches Risiko auf das weitere Fortschreiten von Omnibus bis Ende Juni zu warten. Sollten Sie mit den potenziellen neuen Nummern nun doch über die 50 Tonnen kommen, sollten Sie den Antrag jetzt zeitnah stellen – Sie werden den Status demnächst ohnehin benötigen. Auch hier können wir Sie selbstverständlich unterstützen! 

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