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CBAM im Clean Industrial Deal

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Im Rahmen des Clean Industrial Deals gibt es Neuigkeiten für CBAM: Die Europäische Union möchte Maßnahmen ergreifen, die Europäische Exporteure von CBAM-Waren im internationalen Wettbewerb schützen.

Seit der Einführung des Europäischen Emissionszertifikatshandel vor zwei Jahrzehnten sehen sich Europäische Unternehmen einem Wettbewerbsnachteil ausgesetzt, da sie im Unterschied zu anderen Weltregionen für ihre Emissionen zahlen müssen. Bisher sollte dieser Wettbewerbsnachteil durch die Zuteilung kostenloser EU EHS Zertifikate kompensiert werden. Diese kostenlose Zuteilung läuft nun aber von 2026 bis 2034 schrittweise aus.

Parallel zu diesem Auslaufen der kostenlosen Zuteilungen wird CBAM eingeführt. CBAM soll durch die Bepreisung von Importen den Wettbewerbsnachteil europäischer Hersteller innerhalb des europäischen Binnenmarktes ausgleichen. Ungeklärt bleibt dadurch aber, wie der Preisnachteil Europäischer Exporteure auf den Weltmarkt ausgeglichen werden soll.

An dieser Stelle möchte die EU nun nachbessern: betroffenes Produzierendes Gewerbe soll finanziell unterstütz werden. Finanzier soll dieses Vorhaben aus den Einnahmen aus dem CBAM werden. Der genaue Vorschlag soll Ende des Jahres 2025 präsentiert werden, gemeinsam mit der nun schon mehrfach angekündigten Ausweitung des CBAM und eines Pakets zur Schließung von Umgehungsmöglichkeiten des CBAM. 2027 soll es dann bereits eine erste Validierung des Vorhabens geben. Besonderes Augenmerk soll bei der noch zu erarbeitenden Lösung auch der Konformität mit Regelungen der WTO zukommen.

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