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Neue EU-Klima-Rechtsakte: Ein Umbruch für den europäischen Klimaschutz

Die EU verabschiedete 2023 fünf Rechtsakte zur Umsetzung der „Fit für 55“-Strategie. Diese erweitern das Emissionshandelssystem (ETS) auf Luft- und Seeverkehr, führen ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ein und richten einen Klima-Sozialfonds zur Unterstützung betroffener Haushalte ein.

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Einführung

Im April 2023 hat der EU-Rat fünf grundlegende Rechtsakte zum Klimaschutz verabschiedet. Diese Rechtsakte sind entscheidend für die „Fit für 55“-Strategie der EU, die darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu reduzieren​​.

Übersicht der Rechtsakte

  • Überarbeitung der EHS-Richtlinie: Diese Änderung zielt darauf ab, die Effizienz des EU-Emissionshandelssystems (ETS) zu steigern.
  • Änderung der MRV-Verordnung für den Schiffsverkehr: Diese Änderung erweitert die Bepreisung von CO2-Emissionen auf den Seeverkehr.
  • Überarbeitung der EHS-Luftfahrt-Richtlinie: Damit wird das ETS auf den Luftverkehr ausgedehnt.
  • Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM): Dieses System erhebt eine Abgabe auf CO2-Emissionen von importierten Waren wie Stahl, Zement und Aluminium.
  • Einrichtung eines Klima-Sozialfonds: Der Fonds soll finanzielle Unterstützung für von der CO2-Bepreisung betroffene Haushalte und kleine Unternehmen bieten​​.

Auswirkungen auf Unternehmen

Diese neuen Rechtsakte haben weitreichende Folgen für Unternehmen verschiedener Branchen:

  • Metallverarbeitende Industrie und Handel: Besonders betroffen sind Unternehmen, die Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff importieren. CBAM verlangt von ihnen, Zertifikate für CO2-Emissionen zu erwerben​​.
  • Energieintensive Industrie: Das ETS-I erfasst nach wie vor energieintensive Industriesektoren. Diese Anlagen müssen für ihre Emissionen zahlen und sind dadurch angehalten, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren​​​​.
  • Luftverkehr: Der Luftverkehr ist bereits Teil des ETS. Allerdings werden nun die Regelungen verschärft und erweitert, sodass Luftfahrtunternehmen mehr Zertifikate für ihre Emissionen erwerben müssen​​.
  • Seeverkehr: Ab 2024 wird der Seeverkehr in das ETS einbezogen, wodurch Schifffahrtsunternehmen für ihre Emissionen zahlen müssen​​.
  • Straßenverkehr und Gebäude: Ein neues ETS-System (ETS-II) wird eingeführt, um den CO2-Ausstoß in diesen Sektoren zu bepreisen. Dies betrifft insbesondere Kraftstofflieferanten und -händler​​.

Unterstützung für betroffene Haushalte und Unternehmen

Der Klima-Sozialfonds soll benachteiligte Haushalte und kleine Unternehmen unterstützen, die von den neuen CO2-Bepreisungen betroffen sind. Der Fonds wird Maßnahmen wie Gebäuderenovierungen und die Dekarbonisierung von Heiz- und Kühlsystemen fördern​​.

Schlussfolgerung

Die neuen Klima-Rechtsakte der EU markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung eines klimafreundlicheren Europas. Während sie erhebliche Veränderungen für Unternehmen und Verbraucher mit sich bringen, zielen sie darauf ab, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und damit einen wesentlichen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten.

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