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Lesen Sie unsere Artikel zum Thema CBAM & Emissionen

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Rat der Europäischen Union stimmt Omnibus Initiative zu

Die Omnibus-Initiative zur Vereinfachung des CBAM wurde vom EU-Parlament und -Rat gebilligt. Die finale Abstimmung folgt in Kürze. Geplant sind u.a. eine höhere De-minimis-Schwelle (50 Tonnen/Jahr) und mehr Unterstützung durch Drittparteien.

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Das Europäische Parlament gibt grünes Licht für Omnibus  

Die lang erwartete Abstimmung des Europäischen Parlaments zu CBAM ist endlich da. Am 22.05.2025 stimmte die Abgeordneten des legislativen Organs der europäischen Union mit überwältigender Mehrheit für die Omnibus Reform Initiative der Europäischen Kommission. Die Reformagenda hat ihre Wurzeln im Parlament, die Zustimmung des Parlamentes schien anfangs jedoch unsicher, schließlich sind die Mehrheitsverhältnisse im Parlament

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Omnibus: Berichtspflicht und Emissionsberechnung

Die im Omnibus zu Berichtspflicht, Emissionsberechnung und Portal Zugang gemachten Änderungsvorschläge sind kleinteilig und betreffen verschiedene Gruppen wie Behörden und Vertreter, in erster Linie aber Importeure. Teilweise sind die Vorschläge lediglich die Aufhebung bestehender Widersprüche und Unklarheiten, zum Teil aber auch grundsätzlicherer Natur. Die folgende Darstellung fasst all diese Themen kurz zusammen und soll so

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Die neue De-Minimis-Schwelle

Die neue De Minimis Schwelle bildet die wohl weitreichendste Veränderung des Omnibus Reformpaketes zu CBAM (hier Artikel I verlinken). Sie ist als Reaktion auf die Kritik zu werten, dass CBAM kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überproportional belastet. Allerdings würde die neue Schwelle nicht nur KMUs entlasten, sondern auch für Aufsichtsbehörden eine erhebliche Minderung ihrer Kontrollpflichten

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CBAM-Check für Importeure: Vorbereitung auf die neuen Vorschriften

Einleitung Mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU ab Oktober 2023 ergeben sich neue Verpflichtungen für Importeure. Hier eine Checkliste zur Vorbereitung. 1. Produktportfolio überprüfen Unternehmen sollten überprüfen, ob sie vom CBAM betroffene Waren importieren. Der Anhang I der CBAM-Verordnung 2023/956 listet die relevanten Waren auf. Bestimmte Einfuhren, z.B. aus EFTA-Staaten,

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CBAM-Checkliste für Aluminium für die Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025)

Dieser Artikel beschreibt die Schritte, die Importeure von Aluminiumprodukten während der CBAM-Übergangsphase befolgen müssen, um CBAM-konform zu bleiben, einschließlich der Identifizierung von CBAM-relevanten Produkten, der Erhebung emissionsbezogener Daten, der Berechnung der Gesamtemissionen und der Registrierung im CBAM-System.

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CBAM-Checkliste für Zement für die Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025)

Die CBAM-Checkliste für Zementprodukte während der Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025) beschreibt die Schritte zur Identifizierung CBAM-relevanter Waren, Berechnung von Emissionen und Registrierung, um die Einhaltung der neuen Vorschriften für den Import von Zement sicherzustellen.

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CBAM-Checkliste für Düngemittel für die Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025)

Die CBAM-Checkliste für Düngemittel in der Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025) bietet eine strukturierte Anleitung zur Identifikation, Emissionserfassung und Berichterstattung für CBAM-relevante Düngemittelprodukte, einschließlich spezifischer Regelungen für direkte, indirekte und Distickstoffoxid (N2O)-Emissionen.

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CBAM-Checkliste für Wasserstoff für die Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025)

Schritt 1: Als CBAM-relevantes Produkt identifizieren Wasserstoff (2804 10 00) wird im Anhang I der CBAM-Verordnung 2023/956 aufgeführt und unterliegt somit den CBAM-Vorschriften.  Oder klicken Sie hier, um direkt zu überprüfen, dass Wasserstoff CBAM-relevant ist. Schritt 2: Reportpflichtige Emissionsdaten von Lieferanten einholen Beschaffen Sie von Ihren Herstellern oder Lieferanten angabepflichtige Informationen, die mit der Produktion Ihres