NÄCHSTER CBAM BERICHT FÄLLIG IN:

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

admin

Lesen Sie unsere Artikel zum Thema CBAM & Emissionen

-

Anmeldung zum Status zugelassener CBAM-Anmelder Leitfaden

Hinweis:  Sämtliche Inhalte des Leitfadens sind trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Dieser Leitfaden wurde am 04.04.2025 erstellt. Rechtliche Grundlagen: Rechtliche Grundlage der Erlangung des Status ist die im EU-Amtsblatt am 18. März 2025 veröffentlichte „Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 der Kommission vom 17. März 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates

Uncategorized

Omnibus: Zertifikatsregime

CBAM stellt die Ausweitung des Europäischen Emissionszertifikate Handels (EHS) da. Deshalb sollte das Zertifikatsregime auch im Zentrum jeglicher Überlegungen zu CBAM stehen. Da das Zertifikatsregime aber noch nicht implementiert ist, konnte die Kommission noch keine Validierung vornehmen. Es sind allerdings dennoch einige Reformvorschläge präsentiert worden. Diese können in einigen Fällen als Folge der Reformen in

Uncategorized

Omnibus: Berichtspflicht und Emissionsberechnung

Die im Omnibus zu Berichtspflicht, Emissionsberechnung und Portal Zugang gemachten Änderungsvorschläge sind kleinteilig und betreffen verschiedene Gruppen wie Behörden und Vertreter, in erster Linie aber Importeure. Teilweise sind die Vorschläge lediglich die Aufhebung bestehender Widersprüche und Unklarheiten, zum Teil aber auch grundsätzlicherer Natur. Die folgende Darstellung fasst all diese Themen kurz zusammen und soll so

Uncategorized

Die neue De-Minimis-Schwelle

Die neue De Minimis Schwelle bildet die wohl weitreichendste Veränderung des Omnibus Reformpaketes zu CBAM (hier Artikel I verlinken). Sie ist als Reaktion auf die Kritik zu werten, dass CBAM kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überproportional belastet. Allerdings würde die neue Schwelle nicht nur KMUs entlasten, sondern auch für Aufsichtsbehörden eine erhebliche Minderung ihrer Kontrollpflichten

-

Status „zugelassener CBAM-Anmelder“

Für den Status „zugelassener CBAM-Anmelder“ war seit Beginn der CBAM Regulatorik eine Schlüsselrolle vorgesehen. Die Erlangung des Status bildet eine notwendige Voraussetzung für Importeure, um ihren CBAM-Verpflichtungen nachzukommen. Nur wer über den Status verfügt, ist künftig berechtigt CBAM-Waren in die EU einzuführen.  Am 18.3.2025 ist die schon länger erwartete Verordnung 2025/486 über den Status eines

cbam-checkliste

CBAM-Check für Importeure: Vorbereitung auf die neuen Vorschriften

Einleitung Mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU ab Oktober 2023 ergeben sich neue Verpflichtungen für Importeure. Hier eine Checkliste zur Vorbereitung. 1. Produktportfolio überprüfen Unternehmen sollten überprüfen, ob sie vom CBAM betroffene Waren importieren. Der Anhang I der CBAM-Verordnung 2023/956 listet die relevanten Waren auf. Bestimmte Einfuhren, z.B. aus EFTA-Staaten,

cbam-checkliste

CBAM-Checkliste für Aluminium für die Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025)

Dieser Artikel beschreibt die Schritte, die Importeure von Aluminiumprodukten während der CBAM-Übergangsphase befolgen müssen, um CBAM-konform zu bleiben, einschließlich der Identifizierung von CBAM-relevanten Produkten, der Erhebung emissionsbezogener Daten, der Berechnung der Gesamtemissionen und der Registrierung im CBAM-System.

cbam-checkliste

CBAM-Checkliste für Zement für die Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025)

Die CBAM-Checkliste für Zementprodukte während der Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025) beschreibt die Schritte zur Identifizierung CBAM-relevanter Waren, Berechnung von Emissionen und Registrierung, um die Einhaltung der neuen Vorschriften für den Import von Zement sicherzustellen.

cbam-checkliste

CBAM-Checkliste für Düngemittel für die Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025)

Die CBAM-Checkliste für Düngemittel in der Übergangsphase (01.10.2023 – 31.12.2025) bietet eine strukturierte Anleitung zur Identifikation, Emissionserfassung und Berichterstattung für CBAM-relevante Düngemittelprodukte, einschließlich spezifischer Regelungen für direkte, indirekte und Distickstoffoxid (N2O)-Emissionen.