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Die CBAM-Benchmark

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Die CBAM-Benchmark ist eine der relevanten Variablen für die Zusammensetzung der Kosten durch CBAM-Zertifikate. Genauso wie der CBAM-Faktor, der bereits feststeht, wird diese Variable künftig von der EU-Kommission vorgegeben werden. Dies steht im Moment nach wie vor aus, obwohl die Kosten schon für das kommende Jahr greifen. Da viele Importeure aber bereits mit Ihren Beschaffungsprozessen für das Jahr 2026 begonnen haben, ist die fehlende Benchmark ein erhebliches Risiko für alle Kalkulationsversuche von CBAM-Kosten. Da aus dieser Situation viele spezifische Fragen resultieren und die Benchmark allgemein von größerem Interesse für die Kostenkalkulation von CBAM-Zertifikaten bleiben wird, soll im Folgenden eine Einführung in die CBAM-Benchmark gegeben werden und gezeigt werden, wie eine CBAM-Benchmark zusammengesetzt werden muss, welche Herausforderungen dabei entstehen und weshalb bislang niemand die finalen Benchmarks fehlerfrei vorwegnehmen kann. 

1. Die Ausgangslage: Unterschiedliche Benchmark-Systeme

Die Benchmark ist bereits aus dem EU-ETS bekannt, allerdings unterscheiden sich CBAM- und EU-ETS Benchmark erheblich. Die häufige Gleichsetzung von EU-ETS Benchmark und CBAM-Benchmark ist ein Missverständnis und sollte für eine Schätzung potenzieller CBAM-Kosten nicht ohne Einordnung herangezogen werden. Im EU-ETS dient die Benchmark zur Zuteilung kostenloser Zertifikate und orientiert sich an den 10% besten Anlagen eines jeweiligen Produktionsprozesses. Im CBAM wird die Benchmark als Faktor für die Bemessung des Rabattierungssystem bei der Einführung der Zertifikate dienen. Der Zweck unterscheidet beide Benchmarks also bereits etwas. Die Ermittlung der CBAM-Benchmark wird sich aber an denen der EU-ETS Benchmarks orientieren:

Im EU ETS orientieren sich Benchmarks ihrerseits an einzelnen Produktionsschritten, z. B.:

  • Iron casting (Eisenguss): 0,282 t CO₂/t Stahl
  • EAF carbon steel (EAF-Kohlenstoffstahl): 0,215 t CO₂/t
  • [Primary] Aluminium (Aluminiumherstellung, Primär): 1,464 t CO₂/t

Diese Werte gelten für jeweils definierte Inputs und Prozesse, nicht für Handelswaren.

Demgegenüber müssten im CBAM Benchmarks auf (vorläufiger) Endproduktbasis bzw. Zolltarifnummerbasis kalkuliert werden: z. B. auf eine fertige Tonne warmgewalzten Stahls oder auf Nitratdünger etc.

2. Notwendigkeit der Verrechnung mehrerer Benchmarks

Ein CBAM-Produkt besteht oft aus mehreren CBAM-relevanten Prozessschritten:

Beispiel: Gusseisen

  1. Sintern
  2. Hochofenprozess
  3. Gießen
  4. Etc.

Im EU ETS existiert kein einzelner Benchmark für den gesamten Prozess bis zum verkaufsfähigen Produkt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, mehrere Benchmarks zu kombinieren – was jedoch methodisch anspruchsvoll ist.

Abbildung 1 Produktionsprozesse und deren jeweiligen Produkte mit jeweils eigener Benchmark

3. Möglicher Kalkulationsansatz: Additive Benchmark-Verrechnung

Ein praktikabler Ansatz könnte folgendermaßen aussehen:

  1. Zerlegung des Produkts in Produktionsschritte
  2. Zuweisung der passenden EU ETS Benchmarks je Prozess
  3. Additive Verrechnung der Emissionen unter Annahme eines standardisierten Produktionspfades

Abbildung 2 Verschiedene Produktionspfade von Produkten der Stahl- und Eisenindustrie, Quelle JRC 2023

Wer eine Benchmark für das Endprodukt eines mehrstufigen Produktionsprozesses festlegen will, steht allerdings vor der Herausforderung, dass das Endprodukt sich in seinem Gewichtsumfang womöglich von den Ausgangsprodukten bzw. Rohstoffen unterscheidet, die für die Herstellung nötig waren. Das bedeutet, die Benchmarks können nicht einfach addiert werden. Sondern es müssen auch Annahmen, über die in den Prozess benötigten Ausgangsproduktgewichte getroffen werden.

Zunächst ein Beispiel für die additive Verrechnung zweier EU-ETS Benchmarks eines möglichen (zugegebenermaßen im Mengenverhältnis unrealistischen) Produktionsprozesses zur Herstellung von 1000 Tonnen Roheisen:

Benchmark (EU-ETS) – Sintererz: 0,157 t CO₂e/t

Benchmark (EU-ETS) – Roheisen: 1,288 t CO₂e/t

2000 t Sintererz

1000 t Roheisen

Berechnungsbeispiel – Wie (EU-ETS) Benchmarks nicht verrechnet werden sollten:

(2000 t + 1000 t) * (0,157 t CO₂e/t  + 1,288 t CO₂e/t ) = 4 335 t CO₂e

Berechnungsbeispiel – Wie (EU-ETS) Benchmarks verrechnet werden sollten:

2000 t * 0,157 t CO₂e/t  + 1000 t * 1,288 t CO₂e/t  = 1 602 t CO₂e

Um eine mögliche CBAM-Benchmark für die Produktion von 1000t Roheisen mit 2000t Sintererz als Ausgangsstoff zu berechnen, wäre also folgendes erforderlich:

1000 t * ((2000 t / 1000 t) * 0,157 t CO₂e/t  + 1,288t CO₂e/t) = 1 602 t CO₂e

Die Benchmark für diesen spezifischen Produktionsprozess wäre also 1,602 t CO₂e/t.

4. Schwierigkeiten in der Praxis

Diese Methode ist theoretisch logisch, bringt jedoch mehrere praktische Probleme mit sich:

a) Mangelnde Standardisierung von Prozesspfaden

  • Der Weg vom Rohmaterial zum Endprodukt variiert je nach Lieferanten möglicherweise massiv (siehe Abbildung 2).
  • Die Benchmarks müssten also entweder für jeden möglichen Prozesspfad einzeln festgelegt werden oder es müssten standardisierte Prozesspfade für die Festlegung von Standardbenchmarks für entsprechende CBAM-Waren erarbeitet werden.

b) Abfall- und Nebenprodukte

  • In komplexen Produktionsketten entstehen Nebenprodukte, die in den EU ETS Benchmarks berücksichtigt werden.
  • Bei vielen Produktionsprozessen fallen Abfallprodukte an, diese müssen wie gezeigt aber für eine CBAM-Benchmark Kalkulation einbezogen werden.

c) Direkte und Indirekte Emissionen

  • EU ETS Benchmarks berücksichtigen oft nur direkte Emissionen.
  • Im CBAM sind grundsätzlich auch indirekte Emissionen enthalten. Auch wenn diese für zahlreiche Produkte in den nächsten Jahren noch keine CBAM relevanten Emissionen darstellen, stellt sich also die Frage, wie die EU-ETS Benchmarks des Energiesektors auf entsprechende indirekte Emissionen andernorts übertragbar wären.

Generell lässt sich aus der unterschiedlichen Konstruktion von CBAM und dem EU-ETS daher heute schon erahnen: der CBAM-Benchmarks wird es wohl viele geben. Die Produktionsprozesse mit eigener EU-ETS Benchmark lassen sich schließlich vielfältig kombinieren, dies könnte also zu einer großen Anzahl an CBAM-Benchmarks führen. Darüber hinaus gibt es Produktionsprozesse, die nicht ohne weiteres auf EU-ETS Benchmarks übertragbar sind und deren Produkte dennoch im CBAM sind. Hier sind bereits Sonderlösungen geplant. Eine gezielte Simplifizierung im Sinne der Benutzerfreundlichkeit von CBAM wäre an sich auch in Sachen Benchmark denkbar, bislang hat die Kommission allerdings stets mehr auf eine stringente Entfaltung der rechtlichen Systematik gezielt.   

Fazit: Benchmark-Modellierung im CBAM – machbar, aber anspruchsvoll

Die direkte Übernahme einzelner EU ETS Benchmarks ist bei höherverarbeiteten Produkten nicht ausreichend. Vielmehr müssen mehrere Benchmarks zu einem konsistenten Gesamtwert verrechnet werden – unter Annahme eines definierten Produktionsszenarios.

Die größte Herausforderung liegt in der Standardisierung und Ermittlung der Prozessdaten (speziell der benötigten Gewichtsdaten und Produktionspfade) für das Produktionsszenario – sowohl auf Behördenseite (für die Festlegung der Standard-Benchmarks) als auch auf Unternehmensseite (für die eigene Kostenkalkulation).

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