NÄCHSTER CBAM BERICHT FÄLLIG IN:

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

Wie setzen sich CBAM-Kosten zusammen?

Dir gefällt dieser Artikel? Teile Ihn!

Ein Überblick über die wichtigsten Berechnungsgrößen

In unserer täglichen Beratungspraxis begegnen wir immer wieder einer großen Unsicherheit rund um das Thema CBAM-Kosten. Diese Unsicherheit betrifft keineswegs nur Unternehmen, die ihre Berichtspflichten bislang versäumt haben und sich nun in aller Eile mit den Anforderungen auseinandersetzen. Auch Unternehmen, die den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) von Anfang an ihre Berichte fristgerecht eingereicht haben, stehen bald durch finanzielle Belastung durch CBAM-Zertifikate vor einer neuen Herausforderung.

Bisher war CBAM vor allem ein bürokratisches Thema – ab 2026 wird es zu einem Kostenfaktor. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Klarheit über die zugrunde liegende Kostenstruktur zu schaffen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Variablen der CBAM-Kalkulation. In den kommenden Wochen werden wir einzelne Aspekte gezielt vertiefen.

Die Variablen Der CBAM-Kosten Formel

Die grundsätzliche Formel zur Berechnung Ihrer CBAM-Kosten setzt sich folgendermaßen zusammen:

Abbildung 1: Darstellung der Kommission

Abbildung 2: Eigene vereinfachte Darstellung

Jede dieser Variablen beeinflusst also Ihre CBAM-Kosten. Nachfolgend erläutern wir, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen verbirgt – und wo konkrete Ansatzpunkte zur Optimierung liegen. Ergänzend betrachten wir noch die Variable des EU-ETS Preises, nach der sich die Kosten der CBAM-Zertifikate richten.

  • Die Berichteten Emissionen

    Bei Ihren CBAM-Emissionen handelt es sich um die in Ihren Importen eingebetteten Emissionen, welche CBAM relevant sind. Wichtig ist hierbei zu beachten: nicht alle Emissionen Ihrer Importgüter sind tatsächlich CBAM relevant. So sind z.B. Indirekte Emissionen (also vor allem Strom) von Stahl- und Aluminiumgütern nicht einschlägig. Die Emissionen der Vorprodukte Ihrer CBAM-Waren sind hingegen in den allermeisten Fällen von Relevanz für CBAM.

    Diese Variable richtig zusammenzustellen ist also leider kompliziert, jedoch lohnt sich der Aufwand! Denn auch, wenn man ab nächstem Jahr wieder auf Standardwerte zurückgreifen kann, gilt: die Standwerte werden wohl so hoch ausfallen, dass sich Echtdaten schlichtweg rechnen werden. Darüber hinaus ist diese Variable grundsätzlich diejenige mit dem größten Potenzial CBAM-Kosten zu senken, denn umso weniger Emissionen, desto geringer ist die Menge der zu erwerbenden Zertifikate. Diese Variable ist daher der wichtigste Hebel zur Senkung Ihrer CBAM-Kosten.

    • Die CBAM Benchmark

      Die Benchmark ist gegenwärtig das größte Fragezeichen innerhalb der Kostenkalkulation für CBAM, da die EU bislang noch keine endgültigen Werte veröffentlicht hat. Für jene, denen der Begriff unvertraut ist: Eine Benchmark ist ein Referenzwert, der als Vergleichsmaßstab in der Regel zur Messung der eigenen Performance dient. Im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), der Grundlage für die CBAM Regulatorik, wird die Benchmark anhand der besten 10 % der jeweiligen Produktionsprozesse festgelegt. Die Benchmark spielt im EU ETS eine größere Rolle bei der Gestaltung der Kostenstruktur, wodurch ein Anreiz zur Annäherung an die Benchmark gegeben wird.

      Im Rahmen von CBAM wird die Benchmark ebenfalls ein wesentlicher Kostenfaktor sein. Umso problematischer ist ihre derzeit noch ausstehende Setzung. Die Benchmark wird im CBAM für verschieden Waren bzw. Zolltarifnummern spezifisch festgelegt werden.

      • Der CBAM-Faktor

      Der CBAM-Faktor fungiert als Korrektiv für die im EU ETS kostenlos zugeteilten Zertifikate und wird bis 2034 schrittweise reduziert. Er ist bereits definiert und erlaubt eine anteilige Reduktion der zu zahlenden Zertifikatskosten. So bedeutet ein CBAM-Faktor von 97,5 % im Jahr 2026, dass für ein Zertifikat im Wert von 100 Euro lediglich 2,50 Euro zu entrichten wären. Es handelt sich vereinfacht also um einen Rabatt.

      Abbildung 3: CBAM-Faktor

      Allerdings wird dieser Rabatt durch die Benchmark relativiert: Emissionen, die den Benchmark-Wert überschreiten, verursachen volle Kosten. Infolgedessen verliert der CBAM-Faktor für viele Güter stark an Gewicht.

      • Carbon Price Due

      Diese Variable spiegelt jene CO2-Kosten wider, die in anderen Staaten bereits entrichtet wurden. Um eine Doppelbepreisung zu vermeiden, werden solche bereits gezahlten Beträge auf die CBAM-Verpflichtung angerechnet. Zwar existieren weltweit nicht überall CO2-Bepreisungsmechanismen, doch es gibt durchaus relevante Beispiele.

      Die EU-Kommission plant, auch für den Carbon Price Due Standardwerte zu veröffentlichen, um den Nachweisaufwand für Unternehmen zu minimieren. In Kürze werden wir uns mit den wichtigsten außereuropäischen Systemen näher befassen.

      • EU ETS Preis

      Der Preis für EU-Emissionszertifikate stellt das Herzstück der CBAM-Bepreisung dar, da jedes CBAM-Zertifikat dem wöchentlichen Durchschnittspreis eines EU ETS-Zertifikats entspricht. Da es keinen eigenständigen Markt für CBAM-Zertifikate geben wird, ist der EU ETS-Preis maßgeblich.

      Dieser Markt besteht seit nahezu zwei Jahrzehnten und zeichnet sich durch eine insgesamt steigende, jedoch schwankende Preisentwicklung aus. Auch diese Variable bietet somit Ansatzpunkte für eine strategische Kostenreduktion, etwa durch Hedging-Strategien, die eine Absicherung gegen Preisschwankungen ermöglichen.

      Auch dem EU ETS werden wir uns in einer künftigen Beitragsreihe vertiefend widmen.

      Fazit

      Die Kalkulation der CBAM-Kosten ist komplex, aber beherrschbar. Unternehmen, die diese Herausforderung proaktiv angehen, werden nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern auch wirtschaftliche Vorteile realisieren können. Dies gilt jedoch nur dann vollumfänglich, wenn die EU zeitnah die vollständigen Rahmenbedingungen liefert. Mit etwas Expertise lassen sich aber bereits heute brauchbare Schätzungen anfertigen.

      Zu unserem Newsletter anmelden

      Tragen Sie Ihre Mailadresse ein und erhalten Sie unseren CBAM Newsletter.

      Weitere Artikel zum Thema CBAM